30 de julho de 2026
Rückgaben wegen angeblichem Defekt, die sich als voll funktionsfähig erweisen, können zur Einbehaltung der Rücksendekosten führen. Grundsätzlich vom Käufer zu tragen. Bei längerer Nutzung, Gebrauchsspuren, Beschädigungen, Defekten oder fehlenden Teilen sowie dem Aufreißen oder Öffnen von Neuware wird ein fairer Wertersatz von der Rückerstattung abgezogen (§ 357 Abs. ).
